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Wirtschaftsprüfung: Wie kann man die Prüfungspflicht vermeiden?

Mit dem Wort Wirtschaftsprüfung wird im allgemeinen die finanzielle Abrechnung eines Unternehmens gemeint. Dazu gehören die Jahresabschlussprüfung, die quartalsweise Umsatzsteuererklärung an das Finanzamt und die sachlich korrekte Abrechnung eines Unternehmens gemeint. Mit dem Wort Wirtschaftsprüfung ist nicht die wirtschaftlich gute oder schlechte Lage des Unternehmens gemeint, sondern die sachliche und fachgerechte Abrechnung des Unternehmens.

Der Wirtschaftsprüfer

Ein Wirtschaftsprüfer ist eine Person, die einen Abschluss als Wirtschaftsprüfer vorweisen kann. Diese baut in der Regel auf den Beruf des Steuerberaters auf. Mit einem Abschluss und der Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer wird in der Regel das Zertifikat zum Wirtschaftsprüfer erteilt und von nun an kann diese Person eine eigene Wirtschaftsprüfungskanzlei eröffnen und die Kunden beraten und dessen Jahresabschlüsse vornehmen. Ein Wirtschaftsprüfer kann in vielen Angelegenheiten eines Unternehmens wichtige Fragen beantworten und seinen Kunden mit Rat und Tat zur Seite stehen. Der Wirtschaftsprüfer kann bei der Finanzierung und der Unternehmensnachfolge beratend zur Seite stehen. Weiterhin kann der Wirtschaftsprüfer die Steuererklärung und die Betriebsführung des Unternehmens durchführen.

Steuern und das Finanzamt

Jeder Mensch, der ein Unternehmen führt und leitet, muss regelmäßig die Umsatzsteuervoranmeldung vorlegen. In der Regel erfolgt diese immer zum Ende eines Quartals. Demnach ist alle drei Monate eine Umsatzsteuervoranmeldung beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Umsatzsteuer fällt bei eingehenden Rechnungen an. Das bedeutet, wenn eine Rechnung an ein Unternehmen gestellt wurde, wird in der Regel zu dem Nettobetrag die Mehrwertsteuer in Höhe von 19% dazugerechnet. Der Empfänger der Rechnung wird den kompletten Betrag, also inklusive Mehrwertsteuer an den Rechnungssteller überweisen. Es sei denn, der Empfänger der Rechnung ist von der Zahlung der Mehrwertsteuer befreit. Alle Rechnungen, welche erhalten werden, zum Beispiel für Büromaterial und Benzinkosten, enthalten Mehrwertsteuer. Diese kann vom Unternehmer gegengerechnet werden, so dass es durchaus vorkommen kann, dass die Mehrwertsteuer der Ausgaben höher ist als die Mehrwertsteuer der Einnahmen.

Eine Prüfung vermeiden

Eine Prüfung seitens des Finanzamtes kann in der Regel vermieden werden, wenn alle anfallenden Rechnungen in Kopie anbei gelegt sind. Weiterhin müssen die Gründe für einen eventuellen Erstattungsbetrag hinsichtlich der Steuer für das Finanzamt getätigt werden. Solange glaubhaft versichert werden kann, dass die Ausgaben in der Tat der Wahrheit entsprechen, kann eine Sonderprüfung durch das Finanzamt vermieden werden.

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