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Wirtschaftsprüfung: Warum muss ich mich prüfen lassen?

Über Sinn oder Unsinn der Wirtschaftsprüfung kann man sich streiten. Tatsache aber ist, dass sie zu den grundlegenden Pflichten großer und auch mittelständischer Unternehmen gehört. Und kaum jemand kommt um sie herum.

Wo steckt der Sinn dahinter?

Das fragen sich viele Unternehmer, denen die Prüfung das erste Mal ins Haus steht. Sinn der Prüfung ist es, die tatsächlichen Ergebnisse in den Büchern und Bilanzen mit den Angaben zu vergleichen, die das Unternehmen dem Fiskus oder den Ämtern machen muss. Es soll nicht etwa die Wirtschaftlichkeit geprüft werden, wie viele denken, sondern der Wahrheitsgehalt der Pflichtangaben. So sollen Fehler und gezielte Täuschung aufgespürt und die dafür Verantwortlichen geahndet werden. Zur Prüfung sind vor allem Kapitalgesellschaften und Handelsgesellschaften verpflichtet. Selbstständige oder Kleinunternehmer werden gesondert gehandhabt.

Wer übernimmt die Prüfung?

Im Gegensatz zu den unternehmensinternen Prüfungen der Bücher, der Bilanzierung und der Konten - die ein Unternehmen nach eigenem Ermessen durchführen kann - muss die Wirtschaftsprüfung durch einen zertifizierten Wirtschaftsprüfer oder einen vereidigten Buchprüfer erfolgen. Der Wirtschaftsprüfer ist ein Selbstständiger, dessen Gewerbe ihm Einblick in die Unterlagen anderer Firmen gestattet.

Die Prüfung bezieht sich meistens auf die Angaben in der Jahresabschlussprüfung und wird häufig im Frühjahr durchgeführt. Bis dahin dauert es, alle Daten sauber einzusehen und Quellen aufzudecken, die auf Widersprüche und Fehler hindeuten. In einigen Fällen bezieht sich die Wirtschaftsprüfung auch auf Zwischenprüfungen, u.a. wenn das Unternehmen Konkurs anmelden muss oder die Führungsebene geändert wurde.

Nach welchen Kriterien wird untersucht?

Die genauen Suchkriterien und die untersuchten Bereiche darf der Wirtschaftsprüfer nach eigener Erfahrung und dem Wissen, das er durch die Unterlagen der Firma bekommen hat, selbst festlegen. Das bedeutet jedoch nicht, dass er bei der Prüfung vollkommen freie Hand hat. Die Auswertung der Unterlagen erfolgt durch gesetzlich genau festgelegte Regeln. Überprüft wird nach dem Stichprobenprinzip. Das bedeutet der Prüfer nimmt sich einige Unterlagen aus einem bestimmten Bereich heraus und prüft sie. Die Menge der Stichproben und deren Umfang sind ihm überlassen.

Die eigentlichen Prüfungen lassen sich unterteilen in:

  1. Systemprüfungen (Aufbauprüfung und Funktionsprüfung von Abrechnungs- und Kontrollsystemen)
  2. Aussagebezogene Prüfung (analytische Übersicht und Prüfung von Einzelfällen)

Der Unternehmer kann einen Wirtschaftsprüfer frei beauftrag. Sollte er dies bis zu einem Stichtag nicht getan haben, wird ihm einer gestellt.

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