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Umsatzsteuererklärung für Photovoltaik-Anlagen?

Spätestens wenn eine Photovoltaik-Anlage in Betrieb geht, wird der Besitzer von einer Privatperson zu einem gewerbetreibenden Unternehmer. "Handel mit Solarstrom" könnte die mögliche Firmenbezeichnung lauten. Der bald folgenden ersten Rechnung an den Stromabnehmer müssen Entscheidungen in Bezug auf die Umsatzsteuer vorangegangen sein.

Kleinunternehmerregelung oder Umsatzsteuerpflicht?

Hierzulande gilt jeder als Kleinunternehmer, dessen Umsatz im laufenden Kalenderjahr 17.500 Euro nicht übersteigt und dessen Umsatzerwartung für das Folgejahr bei maximal 50.000 Euro liegt. Vor allem kleine Photovoltaik-Anlagen werfen im Jahr wesentliche kleinere Erträge ab, als diese genannten Höchstgrenzen. Kleinunternehmer haben die Wahl, ob sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und damit auf das Ausweisen von Umsatzsteuer in ihren Rechnungen verzichten möchten. Dies würde sie ebenso von den Pflichten entbinden, regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldungen und eine Jahresmeldung an das Finanzamt zu übermitteln sowie die darin ausgewiesenen Beträge abzuführen. Eine Erleichterungsregel, die jedoch gut zu überdenken ist: Denn wer als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer abführt, bekommt bei Inanspruchnahme dieser Regelung auch keine Vorsteuererstattung aus erhaltenen Rechnungen (zum Beispiel für die Anlagen-Installation, laufende Kosten und Reparaturen).

Entscheidung für die Regelversteuerung

Hat sich ein Kleinunternehmer für die Umsatzsteuerausweisung in seinen Rechnungen entschieden, ist er fünf Jahre lang an diesen Beschluss gebunden. In den ersten zwei Jahren des gewerblichen Handels muss dann monatlich (jeweils bis zum 10. des Folgemonats) eine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt eingereicht werden. Später können sich diese Frequenzen je nach Umsatzhöhe auch auf "vierteljährlich" oder sogar "jährlich" reduzieren. Auch die Umsatzsteuerjahresmeldung ist dann Pflicht.

Elster: Der Elektronischer Übertragungsweg für die Umsatzsteuermeldungen

Für die kostenlose Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldungen sowie Jahresmeldungen bietet das Finanzamt das Elster-Programm an. Seit 2013 muss nach dem Download außerdem ein elektronisches Zertifikat für die Authentifizierung über dieses Online-Portal beantragt werden. Die Nutzung des Elster-Formulars ist anschließend sehr einfach: Die Umsatzsteuer-Voranmeldung besteht in der Maske aus meheren Seiten. Auf Seite 1 kann entweder ein hinterlegtes Profil bestätigt oder manuell neben Steuernummer, zuständigem Finanzamt und Firmendaten der Voranmeldezeitraum eingetragen werden. Auf Seite 4 in Zeile 81 werden anschließend die erzielten Nettoumsätze sowie auf Seite 9 in Zeile 66 die addierten Vorsteuerbeträge aus erhaltenen Rechnungen erfasst. Die entstehende Differenz errechnet Elster automatisch. Wenige Tage nach der Datenübermittlung wird bei vorhandener Einzugsermächtigung der geschuldete Steuerbetrag vom Konto abgebucht oder ein Vorsteuerüberhang zurückerstattet.

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