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Wie wird der Veräußerungsgewinn beim Unternehmensverkauf besteuert?

Wer ein Unternehmen verkauft, muss zahlreiche Vorschriften und Bedingungen beachten. Auch bei der Besteuerung des Veräußerungsgewinnes gibt es immer wieder Unklarheiten. Im Folgenden wird nun auf einige Fragen rund um das Thema eingegangen.

Wie wird der Veräußerungsgewinn beim Unternehmensverkauf bestimmt?

Als Veräußerungsgewinn wird der Betrag bezeichnet, der nach Abzug der Veräußerungskosten, der Anschaffungs- und Herstellungskosten, beim Verkauf eines Unternehmens noch übrig bleibt. Es ist also der Betrag, der über dem Buchwert oder dem Wert der Sachgesamtheit eines Unternehmens bei dessen Verkauf liegt. Veräußerungsgewinne entstehen dabei beim Verkauf des gesamten Unternehmens, von Teilbereichen des Unternehmens, einer Beteiligung zum Beispiel bei Kapitalgesellschaften oder Verkäufe von anderen Anteilen an einem Unternehmen. Dieser Gewinn muss versteuert werden, wie genau und in welcher Höhe, wird im folgenden Abschnitt näher erläutert.

Besteuerung des Veräußerungsgewinn beim Unternehmensverkauf

Der Freibetrag

Die rechtlichen Grundlagen zur Versteuerung sind im § 16 Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt. Nach § 17 EStG gibt es bei der Veräußerung eines Unternehmens auch einen steuerfreien Betrag, dieser liegt bei 9.060 Euro. Das heißt also, erst die Summe aus dem Gewinn muss versteuert werden, die über 9.060 Euro liegt. Der Freibetrag vermindert sich, je weniger von einem Unternehmen verkauft wird. Bei dem Verkauf von 50% der Unternehmung gilt also zum Beispiel nur ein Freibetrag von 4.530 Euro. Bei 25% des Unternehmens, sind es demnach noch 2.265 Euro. Zudem kann es unter anderem einen Freibetrag auf Grund des Alters geben, dieser liegt bei 45.000 Euro und gilt für Verkäufer, die älter als 55 Jahre oder dauerhaft berufsunfähig sind. Dieser Freibetrag kann nur einmal im Leben beansprucht werden.

Besteuerung nach der Fünftelregel

Der Veräußerungsgewinn zählt steuerlich gesehen zu den außerordentlichen Einkünften und wird nach der sogenannten Fünftelregelung besteuert. Dabei wird der Gewinn theoretisch auf insgesamt fünf Jahre verteilt. Die Steuer wird auf ein Fünftel des gesamten Betrages erhoben, dieser Betrag wird dann mit 5 multipliziert. Die Summe ist der zu zahlende Steuerbetrag. Es kann auch beantragt werden, dass der Veräußerungsgewinn mit einem ermäßigten Steuersatz in Höhe von 56% des normalen Steuersatzes bis zu einer Höchstgrenze von 5 Millionen Euro, besteuert wird.

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