Wo legt man Vermögenswirksame Leistungen am besten an?
Vermögenswirksame Leistungen sind vertraglich vereinbarte Geldleistungen vom Arbeitgeber. Die Höhe der vermögenswirksamen Leistungen variiert zwischen den Branchen und der Tätigkeit als Arbeitnehmer, oder als angestellter im öffentlichen Dienst. Die vermögenswirksamen Leistungen können allein vom Arbeitgeber getragen, vom Arbeitnehmer bezuschusst werden, eventuell die Freigabe für eine staatliche Förderung besitzen.
Wie sollte man sich entscheiden?
Die Entscheidung, welche Anlageform man nutzen möchte, hat der Arbeitnehmer zu treffen. Bevor man diese Entscheidung trifft, sollte man die Möglichkeiten der Anlageformen und deren Vor- und Nachteile kennen. Es gibt risikofreie Anlagen und Anlagen mit Risiko.
Welche Anlagemöglichkeiten gibt es?
Die gängigsten Anlageformen sind das Bausparen und das Fondssparen. Grund ist, dass diese beiden Anlageformen vom Staat gefördert werden. Zusätzlich gibt es kapitalbildende Versicherungen und VL-Sparpläne von Banken - diese werden vom Staat nicht gefördert. Kaum bekannt dagegen sind die Anlagemöglichkeiten bei Wohnungsbaugenossenschaften, welche zum Teil gefördert werden, jedoch wenig liquide Mittel besitzen.
Was sind die Vorteile und die Nachteile der einzelnen Anlageformen?
Bausparen ist eine sichere Anlageformen, es besteht kein Risiko das Anteile vom eingezahlten Geld verloren gehen. Zusätzliche gibt es eine hohe staatliche Förderung, zur Zeit liegt die Prämie bei 8,8% auf dein eingezahlten Jahresbeitrag. Doch gibt es auch Gegebenheiten beim Bausparen zu berücksichtigen. So werden maximal 512 Euro bei Alleinstehenden und 1.024 Euro bei Paaren berücksichtigt. Es gilt eine Einkommensgrenze von 25.600 Euro bei Alleinstehenden und 51.200 Euro bei Paaren. Was man nicht aus dem Auge verlieren darf, ist, dass die Zulage verfällt, wenn man das Geld nicht für eine wohnwirtschaftliche Verwendung nutzt!
Fondssparen hat den Vorteil, dass man aus wenig Anlage viel Gewinn ziehen kann. Die Zulage beträgt hier sogar 20% auf die im Jahr eingezahlten Beiträge. Vorausgesetzt, der angestrebte Fond ist Zulagefähig. Man kann zwischen mehreren Fondarten entscheiden, die entweder mehr Wert auf Sicherheit oder auf Ertrag legen. Die Faustformel ist dabei: Mehr Risiko, mehr Gewinnmöglichkeit - weniger Risiko, weniger Gewinnmöglichkeit. Auch hier gibt es Grenzen: Maximal auf 400 Euro jährlich pro Arbeitnehmer als Zulage, Ledige dürfen ein zu versteuerndes Einkommen von 20.000 Euro nicht überschreiten, für verheiratete liegt die Grenze bei 40.000 Euro.
Fazit
Schlussendlich muss jeder Arbeitnehmer selber wissen, wo er lieber investiert und ob er mit dem Geld ein Risiko eingehen will. Es ist immer zu empfehlen das geschenkte Geld vom Staat ebenfalls zu nutzen - wodurch das Augenmerk auf Bausparen oder Fondssparen fällt.