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Umsatzsteuererklärung für Photovoltaik-Anlagen?

Spätestens wenn eine Photovoltaik-Anlage in Betrieb geht, wird der Besitzer von einer Privatperson zu einem gewerbetreibenden Unternehmer. "Handel mit Solarstrom" könnte die mögliche Firmenbezeichnung lauten. Der bald folgenden ersten Rechnung an den Stromabnehmer müssen Entscheidungen in Bezug auf die Umsatzsteuer vorangegangen sein.