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Antrag auf Herabsetzung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen?

Mit einem Einkommensteuerbescheid werden nicht nur Erstattungen oder Nachzahlungen anhand einer eingereichten Steuererklärung festgesetzt, sondern häufig auch Vorauszahlungen für zukünftige Veranlagungszeiträume. Wer also in den nächsten Wochen seinen Steuerbescheid für 2012 bekommt, findet darin unter Umständen auch Vorauszahlungen für 2013 und Folgejahre. Diese werden alle drei Monate fällig, jeweils am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember eines Jahres.

Wozu Vorauszahlungen?

Vorauszahlungen sind nichts anderes als beispielsweise die Abschlagszahlung für Strom. Dadurch soll eine hohe (einmalige) Nachzahlung vermieden werden. Die Vorauszahlungen werden durch das Finanzamt geschätzt; als Grundlage dafür dienen die Zahlen des Vorjahres, also insbesondere der Gewinn aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Tätigkeit, aber auch die Einkünfte aus Renten oder Kapitalvermögen. Mangels anderer Unterlagen geht das Finanzamt einfach davon aus, dass sich an der Höhe der Einkünfte nichts ändert und nimmt die Werte aus der letzten eingereichten Steuererklärung.

Einspruch

In der Realität werden die so ermittelten Vorauszahlungen entweder zu niedrig oder zu hoch sein. Ist man mit ihrer Höhe überhaupt nicht einverstanden, kann man innerhalb eines Monats nach Zugang des Festsetzungsbescheid (Einkommensteuerbescheid oder Vorauszahlungsbescheid) dagegen Einspruch einlegen. Dieser ist als solcher zu bezeichnen und zu begründen. Man sollte darin darlegen, inwiefern sich die eigenen Einkünfte im Vergleich zum Vorjahr verändern werden und dies möglichst anhand geeigneter Unterlagen nachweisen. Das kann bei Unternehmern mit Hilfe einer aktuellen betriebswirtschaftlichen Auswertung geschehen.

Anpassung der Vorauszahlungen

Auch nach Ablauf der Einspruchsfrist kann man Vorauszahlungen zur Einkommensteuer jederzeit anpassen lassen. Dazu stellt man einen formlosen Antrag an das Finanzamt, in dem man um die Herabsetzung oder ggf. Erhöhung der Vorauszahlungen bittet. In dem Antrag ist - wie beim Einspruch - anzugeben, wie sich die eigenen Einkünfte im Vorjahresvergleich entwickeln und ein entsprechender Nachweis beizulegen. Auf dieser Grundlage berechnet das Finanzamt die Vorauszahlungen neu und erlässt darüber einen Vorauszahlungsbescheid. In den meisten Fällen wird Anträgen auf Anpassung recht schnell stattgegeben, man kann von ca. zwei bis drei Wochen Bearbeitungszeit ausgehen. Voraussetzung ist natürlich, dass Gründe vorliegen, die eine Herabsetzung oder Erhöhung der Vorauszahlungen rechtfertigen und diese nachvollziehbar durch den Steuerpflichtigen dargelegt wurden.

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