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Solaranlage auf Lagerhalle gewerbesteuerpflichtig?

Betreiber einer gewerblichen Lagerhalle sind selbstverständlich daran interessiert, die Halle so effektiv wie möglich zu betreiben. Dies sichert Umsatz und Gewinn. Viele Betreiber kommen nun auf die Idee die Halle mit Solarzellen auszustatten. Dabei stellt sich jedoch die Frage: Ist die Ausrüstung einer gewerblichen Lagerhalle mit Solarzellen gewerbesteuerpflichtig?

Wann ist die Ausrüstung mit Solarzellen gewerbesteuerpflichtig?

Gewerbesteuer muss dann gezahlt werden, wenn der Strom, der aus den Solarzellen erzeugt wird, wieder ins Energienetz eingespeist wird. Wird der Strom ausschließlich zum Betrieb der Halle verwendet, so liegt keine Gewerbesteuerpflicht vor. Im Endeffekt verhält es sich wie mit allen anderen Produkten oder Dienstleistungen auch. Sobald Umsatz erzielt wird, greift die Gewerbesteuerpflicht. Umsatz wird mit einer Solaranlage nur erzielt, wenn eine Rückvergütung für eingespeisten Strom stattfindet. Geschieht dies nicht, wird auch kein Umsatz erzielt.

Indirekte steuerliche Belastung

In gewisser Hinsicht greift die Gewerbesteuer jedoch dennoch. Der Sinn hinter einer Solaranlage ist in aller Regel Strom autark zu produzieren. Wo sonst ein Stromanbieter Energie geliefert hätte, greift nun die Solaranlage. Im Idealfall ist ihr Betrieb und ihre Wartung günstiger, als den Strom von einem Anbieter einzukaufen. Durch diese Ersparnis steigt natürlich im Endeffekt der Gewinn, da der eingesparte Betrag am Ende ein Betriebsgewinn ist. Höherer Gewinn bedeutet automatisch auch mehr Steuern. Insofern ist der Einsatz einer Solaranlage für die ausschließliche Eigennutzung in erster Linie nicht gewerbesteuerpflichtig. Über einen Umweg steigt die Gewerbesteuer schlussendlich dennoch.

Allerdings darf das nicht falsch interpretiert werden. Der Betrag, den das Unternehmen beim ehemaligen Stromanbieter einspart, wirkt sich auf die Gewerbesteuer aus. Doch es nicht 1 zu 1 vergleichbar, da natürlich weniger Steuern gezahlt werden müssen als es beim Stromanbieter der Fall gewesen wäre.

Wer die Solaranlage nutzt, um die komplette Leistung ins Stromnetz zu speisen, ohne die eigene Halle zu versorgen, muss die volle Gewerbesteuer zahlen. Schließlich handelt es sich dann um nichts anderes als gewerbliche Nutzung der Solaranlage.

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