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Müssen befristete Arbeitsverhältnisse gekündigt werden?

Leider gibt es immer mehr befristete Arbeitsverhältnisse. Zum einen können Arbeitgeber diese Arbeitsverhältnisse schneller beenden, zum anderen kann er sehen wie sich der Arbeitnehmer bei der Arbeit entwickelt. Müssen diese Arbeitsverhältnisse gekündigt werden, oder enden sie automatisch?

Was rechtfertigt einen befristeten Arbeitsvertrag?

Wenn es sich um Saisonarbeit handelt gibt es einen befristeten Vertrag, auch wenn ein Mitarbeiter nur vertreten werden soll, zum Beispiel wegen Erziehungsurlaub oder bei längerer Krankheit, wird in der Regel nur ein befristetes Arbeitsverhältnis geboten. Bei bestimmten Projekten die zeitlich begrenzt sind wird ebenfalls diese Art des Beschäftigungsverhälnisses gewählt. Leider stellen einige Arbeitgeber ihre neuen Mitarbeiter mit befristeten Arbeitsverträgen ein um ihre Leistung zu testen.

Was ist der Unterschied zwischen befristeten und unbefristeten Arbeitsverträgen?

Bei einem befristeten Arbeitsverhältnis weiß der Arbeitnehmer in der Regel wann dieser Vetrag endet. Bei einem unbefristeten Vertrag gibt es keine zeitliche Terminierung, also kein festes Datum zu dem dieses Arbeitsverhältnis endet. Falls keine Kündigung von Seiten des Arbeitsnehmers oder des Arbeitgebers kommt, gilt ein solcher Vertrag bis zum Renteneintritt. Der Arbeitgeber kann einen unbefristeten Vertrag nur durch einen Aufhebungsvertrag lösen, oder durch eine schwere Verfehlung des Mitarbeiters.

Wie oft darf ein befristeter Vertrag verlängert werden?

Laut deutschem Teilzeit- und Befristungsgesetz darf ein befristeter Arbeitsvertrag höchstens für die Dauer von zwei Jahren angeboten werden. Danach hat der Mitarbeiter ein Recht darauf den Vertrag in einen unbefristeten umzuwandeln, ansonsten darf dieser Mitarbeiter nicht weiterbeschäftigt werden. Natürlich gibt es auch bei diesem Gesetz Ausnahmen von der Regel. Bei einem Haustarifvertrag zum Beispiel darf ein befristetes Arbeitsverhältnis auch über die zwei Jahre hinaus verlängert werden.

Wissenswertes über befristete Arbeitsverhältnisse

Auch einem befristeten Arbeitsverhältnis muss ein schriftlicher Arbeitsvertrag vorausgehen. Einen befristeten Arbeitsvertrag muss der Arbeitgeber nicht kündigen, wenn er nicht verlängert wird, endet er mit dem angegebenen Datum im Vertrag. Arbeitnehmer mit befristetem Vertrag müssen drei Monate vor Auslafen des Vertrags zur Agentur für Arbeit gehen um sich arbeitssuchend zu melden. Sollte man diese drei Monate nicht einhalten, droht eine Sperrung des Arbeitslosengeldes.

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