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Altersentlastungsbetrags-Tabelle für Rentner?

Mit dem Altersentlastungsbetrag erhalten Senioren, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, für ihre Einkünfte einen Steuervorteil. Nach dem Alterseinkünftegesetz wird dieser Steuervorteil von 2005 bis 2040 abgegolten. Wie hoch sind aber die Sätze und wozu dient der Altersentlastungsbetrag?

Warum wurde der Altersentlastungsbetrag eingeführt?

Ziel dieses Gesetzes ist es, im Alter eine gerechtere Besteuerung zwischen Arbeitnehmern, Beamten und Beziehern von Leibrenten zu gewährleisten.
andernfalls würden Arbeitnehmer nach dem 64. Lebensjahr benachteiligt. Bei Ehepartnern, die zusammen veranlagt werden, wird für jeden Steuerpflichtigen gesondert geprüft, so dass keine Verdopplung des Freibetrages erfolgt. Berücksichtigt wird die Ermittlung des Freibetrages nicht erst mit der Steuererklärung, sondern schon bei der Berechnung der Lohnsteuer. Mit der Abgabe der Steuererklärung erfolgt dann die genaue Berechnung.

Was besagt der Altersentlastungsbetrag?

Beim Altersentlastungsbetrag handelt es sich um einen Betrag von 25% (Bezugsjahr 2014) des Arbeitsendgeldes und anderer positiver Einkünfte (nichtselbständige Arbeit ausgeschlossen) bis max. 1.216 €. Nicht einbezogen werden Einkünfte, die anders steuerlich begünstigt wurden (Versorgungsbezüge, Pensionen, Leibrenten). Für alle späteren Jahrgänge wird der Entlastungsbetrag ab diesem Jahr abgegolten.

In einer Tabelle ist der genaue Betrag ablesbar. Die Übergangszeit liegt bei 35 Jahren. Danach fällt der Altersentlastungsbetrag weg und es erfolgt eine volle Besteuerung der Einkünfte.

Altersentlastungsbetrags-Tabelle

Vollendung des 64. Lebensjahres (nachfolgendes Kalenderjahr) Altersentlastungsbetrag in % der Einkünfte Höchstbetrag in Euro
2005 40,0 1.900
2006 38,4 1.824
2007 36,8 1.748
2008 35,2 1.672
2009 33,6 1.596
2010 32,0 1.520
2011 30,4 1.444
2012 28,8 1.368
2013 27,2 1.292
2014 25,6 1.216
2015 24,0 1.140
2016 22,4 1.064
2017 20,8 988
2018 19,2 912
2019 17,6 836
2020 16,0 760
2021 15,2 722
2022 14,4 684
2023 13,6 646
2024 12,8 608
2025 12,0 570
2026 11,2 532
2027 10,4 494
2028 9,6 456
2029 8,8 418
2030 8,0 380
2031 7,2 342
2032 6,4 304
2033 5,6 266
2034 4,8 228
2035 4,0 190
2036 3,2 152
2037 2,4 114
2038 1,6 76
2039 0,8 38
2040 0,0 0

Beispiel

Ein Bürger, der am 01.01.1946 geboren wurde, vollendet sein 64. Lebensjahr am 31.12. 2009. Er erfüllt damit zum ersten Mal im Jahr 2010 die Voraussetzungen für den Altersentlastungsbetrag. Sein Altersentlastungsbetrag beträgt 32% und max. 1.520 €.

Dem Bürger, der zum Beispiel am 02.01.1946 geboren wurde, steht dieser Betrag erst im Jahr 2011 zu. Der Altersentlastungsbetrag gilt erst ab dem vollendeten 64. Lebensjahr und das war in diesem Fall erst 2011. Der Entlastungsbetrag beträgt hier nur noch 30,4% und der Höchstbetrag ist 1.444 €. Im Jahr 2040 sind dann beide Werte 0.

Für wen trifft der Altersentlastungsbetrag nicht zu?

Viele Senioren beziehen im Alter nur eine Rente bzw. mehrere kleine Renten. Für das Jahr 2015 gilt, dass bis zu einer monatlichen Gesamtrente von 1.191 € (14.287 € im Jahr) pro Person keine Steuern fällig werden. Bei Ehepartnern mit gemeinsamer Veranlagung verdoppelt sich dieser Betrag. Wer diese Obergrenze nicht überschreitet und kein anderen Einkünfte (z.B. Verpachtung, Vermietung) hat, muss auch keine Steuererklärung abgeben. Sinnvoll ist es allerdings, wenn diese Obergrenze jährlich neu geprüft wird.

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