Altersentlastungsbetrags-Tabelle für Rentner?
Mit dem Altersentlastungsbetrag erhalten Senioren, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, für ihre Einkünfte einen Steuervorteil. Nach dem Alterseinkünftegesetz wird dieser Steuervorteil von 2005 bis 2040 abgegolten. Wie hoch sind aber die Sätze und wozu dient der Altersentlastungsbetrag?
Warum wurde der Altersentlastungsbetrag eingeführt?
Ziel dieses Gesetzes ist es, im Alter eine gerechtere Besteuerung zwischen Arbeitnehmern, Beamten und Beziehern von Leibrenten zu gewährleisten.
andernfalls würden Arbeitnehmer nach dem 64. Lebensjahr benachteiligt. Bei Ehepartnern, die zusammen veranlagt werden, wird für jeden Steuerpflichtigen gesondert geprüft, so dass keine Verdopplung des Freibetrages erfolgt. Berücksichtigt wird die Ermittlung des Freibetrages nicht erst mit der Steuererklärung, sondern schon bei der Berechnung der Lohnsteuer. Mit der Abgabe der Steuererklärung erfolgt dann die genaue Berechnung.
Was besagt der Altersentlastungsbetrag?
Beim Altersentlastungsbetrag handelt es sich um einen Betrag von 25% (Bezugsjahr 2014) des Arbeitsendgeldes und anderer positiver Einkünfte (nichtselbständige Arbeit ausgeschlossen) bis max. 1.216 €. Nicht einbezogen werden Einkünfte, die anders steuerlich begünstigt wurden (Versorgungsbezüge, Pensionen, Leibrenten). Für alle späteren Jahrgänge wird der Entlastungsbetrag ab diesem Jahr abgegolten.
In einer Tabelle ist der genaue Betrag ablesbar. Die Übergangszeit liegt bei 35 Jahren. Danach fällt der Altersentlastungsbetrag weg und es erfolgt eine volle Besteuerung der Einkünfte.
Altersentlastungsbetrags-Tabelle
Vollendung des 64. Lebensjahres (nachfolgendes Kalenderjahr) | Altersentlastungsbetrag in % der Einkünfte | Höchstbetrag in Euro |
2005 | 40,0 | 1.900 |
2006 | 38,4 | 1.824 |
2007 | 36,8 | 1.748 |
2008 | 35,2 | 1.672 |
2009 | 33,6 | 1.596 |
2010 | 32,0 | 1.520 |
2011 | 30,4 | 1.444 |
2012 | 28,8 | 1.368 |
2013 | 27,2 | 1.292 |
2014 | 25,6 | 1.216 |
2015 | 24,0 | 1.140 |
2016 | 22,4 | 1.064 |
2017 | 20,8 | 988 |
2018 | 19,2 | 912 |
2019 | 17,6 | 836 |
2020 | 16,0 | 760 |
2021 | 15,2 | 722 |
2022 | 14,4 | 684 |
2023 | 13,6 | 646 |
2024 | 12,8 | 608 |
2025 | 12,0 | 570 |
2026 | 11,2 | 532 |
2027 | 10,4 | 494 |
2028 | 9,6 | 456 |
2029 | 8,8 | 418 |
2030 | 8,0 | 380 |
2031 | 7,2 | 342 |
2032 | 6,4 | 304 |
2033 | 5,6 | 266 |
2034 | 4,8 | 228 |
2035 | 4,0 | 190 |
2036 | 3,2 | 152 |
2037 | 2,4 | 114 |
2038 | 1,6 | 76 |
2039 | 0,8 | 38 |
2040 | 0,0 | 0 |
Beispiel
Ein Bürger, der am 01.01.1946 geboren wurde, vollendet sein 64. Lebensjahr am 31.12. 2009. Er erfüllt damit zum ersten Mal im Jahr 2010 die Voraussetzungen für den Altersentlastungsbetrag. Sein Altersentlastungsbetrag beträgt 32% und max. 1.520 €.
Dem Bürger, der zum Beispiel am 02.01.1946 geboren wurde, steht dieser Betrag erst im Jahr 2011 zu. Der Altersentlastungsbetrag gilt erst ab dem vollendeten 64. Lebensjahr und das war in diesem Fall erst 2011. Der Entlastungsbetrag beträgt hier nur noch 30,4% und der Höchstbetrag ist 1.444 €. Im Jahr 2040 sind dann beide Werte 0.
Für wen trifft der Altersentlastungsbetrag nicht zu?
Viele Senioren beziehen im Alter nur eine Rente bzw. mehrere kleine Renten. Für das Jahr 2015 gilt, dass bis zu einer monatlichen Gesamtrente von 1.191 € (14.287 € im Jahr) pro Person keine Steuern fällig werden. Bei Ehepartnern mit gemeinsamer Veranlagung verdoppelt sich dieser Betrag. Wer diese Obergrenze nicht überschreitet und kein anderen Einkünfte (z.B. Verpachtung, Vermietung) hat, muss auch keine Steuererklärung abgeben. Sinnvoll ist es allerdings, wenn diese Obergrenze jährlich neu geprüft wird.