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Was ist Doppelbesteuerung im Internationalen Steuerrecht?

Die größten Einnahmen eines Staates sind die Steuern. Diese werden allen Personen auferlegt, die einen steuerlichen Tatbestand verwirklichen, also alle Steuerschuldner. Besitzt jedoch eine Person in mehreren Ländern Vermögen oder erzielt in mehreren Ländern ein Einkommen, so wird er in jedem dieser Länder besteuert. Dies nennt man Doppelbesteuerung.

Wie kann eine Doppelbesteuerung vermieden werden?

Eine Doppelbesteuerung kann durch ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) verhindert werden. Dies ist ein Abkommen beziehungsweise ein Vertrag im völkerrechtlichen Sinne zwischen zwei Staaten.

Was regelt das Doppelbesteuerungsabkommen?

Dieses Abkommen regelt, in welchem Maße und Umfang das erzielte Einkommen und Vermögen in den jeweiligen Ländern besteuert wird (Internationales Steuerrecht). Es regelt also, welcher Anteil der Besteuerung welchem Land zusteht. Somit wird eine doppelte Besteuerung des Einkommens und des Vermögens verhindert.

Nach welchen Regeln ist ein Doppelbesteuerungsabkommen aufgebaut?

Es gibt hier vier Prinzipien, die beachtet werden sollten:

  • Quellenlandprinzip: Der Staat, aus dem das Einkommen des Steuerpflichtigen stammt, besitzt die steuerlichen Forderungen gegenüber diesem.
  • Wohnsitzlandprinzip: Der Staat, in dem sich der Wohnsitz oder der übliche Aufenthaltsort des Steuerpflichtigen befindet, besitzt die steuerlichen Forderungen gegenüber diesem.
  • Welteinkommensprinzip: Die Besteuerung des Steuerpflichtigen erfolgt nach seinem Welteinkommen. Das heißt er wird mit seinem weltweiten Einkommen besteuert, dessen ungeachtet in welchen Ländern die Einkünfte erzielt wurden.
  • Territorialitätsprinzip: Der Staat, in dessen Territorium das Einkommen des Steuerpflichtigen erwirtschaftet wurde, besitzt die steuerlichen Forderungen gegenüber diesem.

Welche Methoden werden zur Verhinderung der Doppelbesteuerung angewandt?

  • Freistellungsmethode: Hier wird das Einkommen des Steuerpflichtigen in einem der Länder von der Besteuerung befreit. Das Einkommen wird bei der Ermittlung des Steuerbetrages also nicht berücksichtigt.
  • Anrechnungsmethode: Hier wird die bereits in dem einen Land errechnete Steuerschuld bei der
    Steuerschuld des anderen Landes angerechnet. Die Steuerschuld wird also um den bereits entrichteten Betrag reduziert.

Die Anrechnungsmethode kann wiederum in folgende zwei Methoden unterteilt werden:

  • Pauschalisierungsmethode: Hier werden pauschale Beträge von der Steuerschuld eines Landes abgezogen.
  • Abzugsmethode: Hier werden die ausländischen Einkommenssteuerbeträge bei der Ermittlung der Steuerschuld abgezogen. Somit vermindert sich die Steuerschuld.
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