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Was versteht man unter Arbeitsrecht?

Das Arbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf der individuellen und - zwischen deren Vertreterverbände - auf der kollektiven Seite. Damit gehört es zu den wichtigsten Rechtsgebieten, die im Alltag verwendet werden. Eine Auseinandersetzung mit dem Arbeitsrecht ist allen Beteiligten empfohlen, um die eigenen Rechte geltend machen zu können.

Geschichte des Arbeitsrechts

Es ist wichtig zu wissen, dass das Arbeitsrecht nicht aus dem Nichts entstand, sondern langwierig erkämpft wurde und wird. In der Geschichte der Lohnarbeit gab es immer Regelungen, die beispielsweise das Verhältnis zwischen Meistern, Lehrlingen und Gesellen ordneten. Ein nationales Recht wurde erst in der Neuzeit eingeführt, als es üblich wurde, dass eine größere Anzahl von Arbeitnehmern beim selben Arbeitnehmer beschäftigt war und es nötig wurde, Letztere zu standardisieren, um den Wettbewerb des freien Marktes zu erhalten. Manche frühen Industrieherren erkannten ihre soziale Pflicht, für das Wohl ihrer Angestellten zu sorgen - durchaus auch mit profitorientiertem Denken gepaart, denn nur ein glücklicher Arbeiter ist ein effektiver Arbeiter. Andere Fabrik- und Großgrundbesitzer nutzten die prekäre Lage ihrer Angestellten, um jeden Preis Geld für den Lebensunterhalt verdienen zu müssen, schamlos aus und setzten auf Kinderarbeit in gefährlichen Umgebungen wie Bergwerken, sparten bei Sicherheitsvorkehrungen am Arbeitsplatz, zahlten Hungerlöhne und ließen die Angestellten bis zu 16 Stunden am Tag schuften - diese antworteten mit Streiks und Arbeitskämpfen, die vom Staat oder vom Arbeitgeber organisierten Milizen oft blutig niedergeschlagen wurden. Zur Wahrung des sozialen Friedens führten die nationalen Regierungen daher allgemeingültige Regelungen zur Situation von Arbeitnehmern und Arbeitgebern ein. Als eine der ersten Regelungen im heutigen Deutschland wurde hierzu 1839 das Jugendarbeitsschutzgesetz erlassen.

Regelungen des Arbeitsrechts in Deutschland

Auf individual-rechtlicher Ebene sind Regelungen zu nennen wie maximale Arbeitszeit, Anspruch auf Urlaubstage und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Kündigungsfristen sowie Übernahme der Lohnnebenkosten durch den Arbeitgeber. Zum Kollektivrecht gehören beispielsweise die Regelungen zur Bildung von Betriebsräten und das Streikrecht.

Unterstützung bei arbeitsrechtlichen Fragen

Arbeitnehmer sollten sich bei arbeitsrechtlichen Fragen zunächst an ihren Betriebs- oder Personalrat wenden. In kleineren Betrieben oder Firmen, die beispielsweise den Aufbau von Arbeitnehmerorganisierungen unterbinden, lohnt es, sich selbst mit dem Arbeitsrecht auseinanderzusetzen. Zahlreiche Webseiten im Internet bieten hierfür mögliche Portale zur Information. Am kompetentesten ist der Rat eines Anwalts, der sich auf Arbeitsrecht spezialisiert hat.

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