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Was bringt eine Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung?

Wenn Steuern - wissentlich oder unwissentlich - hinterzogen wurden und man möchte diesen Missstand beheben, besteht die Möglichkeit der Selbstanzeige beim Finanzamt bzw Zollamt (sofern es sich um Zollabgaben handelt). Man kann mit dieser Maßnahme einem Strafverfahren vorbeugen, indem man die Tat eingesteht und nicht abgeführten Beträge an die zuständige Behörde bezahlt. Unter gewissen Voraussetzungen kann die Selbstanzeige Straffreiheit mit sich bringen oder sich strafmildernd auswirken.

Wann kann eine Selbstanzeige vor einer Strafe schützen?

Das ist nur möglich, wenn folgende Punkte erfüllt sind:

  • Die Selbstanzeige muss bei einer Finanzbehörde eingereicht werden.
  • Die Art und Höhe der nicht bezahlten Steuern/Abgaben muss komplett aufgestellt sein.
  • Die Nichtbezahlung der offenen Beträge muss zugegeben worden sein.
  • Die nicht bezahlten Steuern müssen überwiesen werden.
  • Die Selbstanzeige muss rechtzeitig bei der Behörde eingehen.

Wann ist eine Selbstanzeige rechtzeitig eingebracht?

  • Wenn noch kein Verfahren wegen Steuerhinterziehung gegen den Steuersäumigen und den an der Tat eventuell Mitbeteiligten anhängig ist.
  • Wenn gegen den Steuersäumigen und den an der Tat eventuellen Mitbeteiligten noch kein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde.
  • Wenn der Behörde die Steuerhinterziehung noch nicht bekannt ist.
  • Wenn im Zuge einer Betriebsprüfung die Selbstanzeige am Beginn der Betriebsprüfung erstattet wird.

Verschärfte Regelungen

Wie man auch hier nachlesen kann, sollen die Regelungen zur Selbstanzeige weiter verschärft werden. So soll z.B. der Berichtigungszeitraum von 5 auf 10 Jahre ausgeweitet werden.

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