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Wirtschaftsprüfung: Welche Vorteile bringt eine Abschlussprüfung?

Eine Wirtschaftsprüfung wird meist in Zusammenhang mit der Jahresabschlussprüfung innerhalb eines Unternehmens durchgeführt. Dabei liegt oft ein Missverständnis vor. Es wird die Buchhaltung und die Bilanzierung, nicht aber die Wirtschaftlichkeit untersucht. Für ein Unternehmen, egal welcher Größe, kann sich eine solche Prüfung durchaus lohnen auswirken.

Auf der sicheren Seite

Als aller erstes sollte bedacht werden, die Wirtschaftsprüfung nur durch einen vereidigten Buchprüfer durchführen zu lassen. Alternativ kann auch ein zugelassener Wirtschaftsprüfer wie LfK beauftragt werden. Man sollte sich nur an solche Personen wenden, um am Ende massive Fehler zu vermeiden.

Der Zweck

Der eigentliche Zweck einer Prüfung, ist es sicher zu stellen das die Angaben eines Unternehmens formal und sachlich korrekt sind. Hierbei wird ein angenommener Soll-Zustand mit dem tatsächlichen Ist-Zustand verglichen. Um dies zu realisieren gibt es verschiedene Verfahren. Im internen Bereich können einen Systemprüfung, eine Aufbauprüfung und eine Funktionsprüfung erfolgen. Bei den Ausgaben werden vor allem analytische Prüfungshandlungen oder Einzelfallprüfungen vollzogen.

Vorteile

Eine Firma, welche eine solche Prüfung durchführt, schafft sich damit wesentliche Vorteile. Zu einen erhält sie eine Übersicht über die genauen wirtschaftlichen Verhältnisse, zu anderen können Unregelmäßigkeiten aufgedeckt werden. Dabei kann es sich um entwendetes Firmenkapital handeln oder aber auch material welches aus den Bestandslisten nie ausgetragen wurde. Solche Fehler können ein Unternehmen im Jahr ein kleines Vermögen kosten. Auch Fälle von Untreue lassen sich so leicht eruieren. Liegt erst einmal das Prüfungsergebnis vor, so kann schnell entschieden werden, wo strukturell oder finanziell nachgebessert werden muss.

Das Prüfungsrisiko

Aber auch hier bleibt ein Restrisiko. So kann vom Prüfer ein Bestätigungsvermerk erteilt werden, obwohl im Jahresabschluss wesentliche Fehler zu finden sind. In einem solchen Fall wird die prüfende Gesellschaft in die Haftung genommen. Beim Prüfungsrisiko unterscheidet man zwischen dem Fehlerrisiko oder dem Entdeckungsrisiko. Beim Fehlerrisiko gibt es das sogenannte inhärente Risiko, wobei die Wahrscheinlichkeit, dass der Jahresabschluss überhaupt einen Fehler beinhaltet, berücksichtigt wird, und das Kontrollrisiko. Hier geht man davon aus, dass es Fehler gibt, welche nicht von internen Kontrollmechanismen der Firma entdeckt werden. Beim Entdeckungsrisiko geht es um die Wahrscheinlichkeit, dass der Prüfer einen Fehler übersehen hat.

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