Sind Ferienjobs für Schüler sozialversicherungsfrei?
Die Sommerzeit naht, und damit für viele Schüler auch die Ferienzeit. Viele nutzen diese Zeit zum entspannen und erholen vom Schulalltag. Doch einige möchten sich in der Ferienzeit gern was dazu verdienen. Doch was haben Schüler bei einem Ferienjob zu beachten haben und was sollte vorab geklärt werden?
Arbeitszeiten
Schüler unter 13 Jahren dürfen grundsätzlich nicht in den Ferien arbeiten. Die 13-15 Jährigen Schüler wiederum dürfen maximal 2 Stunden pro Tag, in der Landwirtschaft 3 Stunden, arbeiten. Wer über 15 Jahre alt ist, aber noch nicht volljährig, darf zwar schon 8 Stunden am Tag arbeiten, aber nur 40 Stunden insgesamt in der Woche. Dabei sind Wochenendarbeiten nicht erlaubt und es müssen Pausen von 60 min, bei einem Arbeitstag mit mehr als 6 Stunden, eingehalten werden. Die Arbeit darf in der Zeit zwischen 6:00 Uhr und 20:00 Uhr verrichtet werden. Zudem dürfen Schüler unter 18 maximal vier Wochen im Jahr arbeiten. Für Schüler über 18 gelten die allgemeinen Arbeitszeitgesetze der Erwachsenen.
Tätigkeiten
Schüler unter 18 Jahren dürfen im Allgemeinen keine schweren körperlichen Arbeiten ausführen. Sie dürfen auch keine Tätigkeiten ausüben, wo sittliche oder andere Gefahren drohen. Arbeiten an Maschinen, die ein erhöhtes Risikopotential besitzen, gelten als gefährlich und sind für Schüler unter 18 tabu. Auch dürfen Schüler nicht großem Lärm, Hitze oder Kälte ausgesetzt werden, nicht im Akkord arbeiten oder an Orten, wo das Risiko einer Infektion besteht.
Sozialversicherung
Schüler müssen im Allgemeinen keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen, solange es sich beim Ferienjob um ein kurzfristiges Arbeitsverhältnis handelt und der Schüler nicht mehr als 50 Tage im Jahr arbeitet oder 2 Monate am Stück. Wird die Anzahl der Arbeitstage jedoch überschritten sind Sozialabgaben fällig. Ein Beispiel zu diesem Thema ist hier zu finden.