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Welcher Sachwertfonds ist nach den Vorgaben des KAGB empfehlenswert?

Die Neustrukturierung der in Deutschland geltenden Gesetze zur Regulierung des Anlagemarktes war durch eine entsprechende EU-Verordnung notwendig geworden. Alle diesbezüglichen Regelungen wurden im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) vom 22.07.2013, geändert am 15.07.2014, zusammengefasst. Manche Änderungen betreffen nur das Vokabular, andere ändern das Rechtssystem grundlegend.

Die wesentlichen Punkte des KAGB

Ein inhaltlich nicht ganz so wesentlicher Punkt des Gesetzes betrifft den Sprachgebrauch, denn aus ehemaligen Anlegern werden in der Regel Treugeber. Die inhaltlichen Anpassungen haben ihren Ursprung in der Finanzkrise und ihren Lehren daraus. Gerade Private Equity Fonds und Venture Capital Fonds dürfte es schwer getroffen haben, dass auch sie nur noch in bewertbarem Vermögen investieren dürfen und diese Bewertung jährlich durchgeführt werden muss. Alle Anlagegesellschaften, unabhängig von ihrer gesetzlichen Definition, müssen nunmehr von der BaFin als Aufsichtsbehörde genehmigt werden. Dies setzt eine bereits zu diesem Zeitpunkt klar definierte Anlagestrategie voraus und hohe Sicherheitsstandards im Risikomanagement. Damit die Funktionsfähigkeit des Risikomanagements überprüft werden kann, hat die Verwaltungsgesellschaft eines Fonds umfangreiche Berichtspflichten gegenüber der BaFin zu erfüllen.

Was ändert sich für Sachwertfonds?

Sachwertfonds für Privatanleger waren in Deutschland traditionell geschlossene Immobilienfonds. Das Prinzip, Kapitaleinlagen von einer begrenzten Anzahl an Anlegern einzusammeln, bleibt auch vom KAGB unberührt. Die Fonds müssen den Anlegern nunmehr die Grundlaufzeit ihrer Investition klar benennen. Diese muss mindestens fünf Jahre betragen und kann um 50% verlängert werden, solange die gesamte Laufzeit von 30 Jahren nicht überschritten wird. Neu für die Anleger ist der absolute Ausschluss einer ordentlichen Kündigung. Damit ist die Kündigung auch in einem Scheidungsverfahren oder bei Erbauseinandersetzungen ausgeschlossen. Daraus folgert noch stärker als in der Vergangenheit, dass geschlossene Fonds nur eine Anlage für langfristig orientierte Anleger sind.

Direkte Investition in Sachwerte versus Investition in Sachwertfonds

Eine direkte Investition setzt viel Know-how des Immobilienmarktes voraus. Manches Schnäppchen kann sich dann als Albtraum erweisen. Durch die Höhe des Anlagebetrages erweist sich die Investition manchmal als Klumpen-Risiko, abgesehen davon, dass die Verwaltung viel Zeit bindet. Mit der gleichen Summe kann in unterschiedliche Sachwertfonds investiert werden, um das Risiko zu diversifizieren und einen Inflationsschutz zu bieten. Die Anlagestrategie des Fonds selbst ist in der Regel ebenfalls auf diverse Immobilienkomplexe gestreut. Die Immobilienfachleute können die Zukunftsperspektiven einer Lage beurteilen, die Bausubstanz begutachten und das Risiko der Nichtvermietung einschätzen.

Welchen Sachwertfonds auswählen?

Es lohnt sich sicherlich auf einen Fonds zurückzugreifen, der bereits die Vorschriften des KAGB erfüllt. Älteren Fonds wird zwar eine großzügige Übergangsfrist bis 2018 gewährt, trotzdem ist der Anleger nie vor von ihm nicht gewünschten Änderungen des Vertrages sicher. Stimmt dann noch die Anlagestrategie, ist ein Fonds wie der Immobilien Deutschland 38 von WealthCap sicherlich ein Kandidat für eine erste Auswahl.

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