Neobeats

Was ist bei einer SEPA-Lastschrift zu beachten?

Erst seit Ende Januar 2014 ist das Verfahren verbindlich von allen Banken zu akzeptieren. Viele Anwender tun sich an der ein oder anderen Stelle noch schwer, was gerade die SEPA-Lastschrift betrifft. Auf welche Punkte Sie in diesem Zusammenhang genau achten sollten und wie sich die Verwendung mit SEPA einfacher gestaltet, erfahren Sie in den nachfolgenden Abschnitten!

Die wichtigsten Punkte bei einer SEPA-Lastschrift

Eine Lastschrift bietet in der Regel einen hohen Komfort für alle Beteiligten. So muss man sich nicht um zu leistende Zahlungen zu kümmern. Bei der Umstellung auf das SEPA-Verfahren, das einheitlich in der gesamten europäischen Union eingeführt wurde, ändert sich hier einiges, weshalb eine präzise Überprüfung von besonderer Notwendigkeit ist.

Das hat bei Lastschriften mit SEPA Gültigkeit

Gerade die Anforderungen in den unterschiedlichen Bereichen wurden deutlich verschärft. So muss genauestens überprüft werden, wie sich SEPA-Mandate umformen lassen, damit bisherig erteilte Einzugsermächtigungen auch in Zukunft in vollem Umfang in Anspruch genommen werden können. Ein neuer Punkt an dieser Stelle ist es beispielsweise, dass die Pflicht besteht, eine erfolgende Lastschrift bereits zu einem frühen Zeitpunkt anzukündigen, damit sich die betroffene Person darauf einstellen kann.

Das Prozedere bei der Neuaufnahme einer Lastschrift

Wenn man hingegen vollkommen neue Einzugsermächtigungen erteilen möchte, dann wird der verantwortliche Zahlungsempfänger im Normalfall schon mit einem so genannten SEPA-Lastschriftmandat an den Zahler herantreten. Beim Aufbau solcher Mandate finden sich nun jedoch einige Änderungen vor, die bei den bislang bekannten Einzugsermächtigungen nicht vorlagen. Die grundlegende Vereinbarung, dass der Zahlungsempfänger die vereinbarten Beträge vom Konto abbuchen darf, hat sich selbstverständlich nichts geändert. Der Kunde selbst hat hier jedoch einige Vorteile. Neben der bereits erwähnten Ankündigung des Bankeinzugs muss ein festes Fälligkeitsdatum vermerkt werden. So ist es deutlich einfacher, die Lastschriften in die eigenen Ausgaben einzuplanen. Überraschende Abbuchungen vom Konto gehören dank der Umstellung auf das SEPA-Verfahren demnach der Vergangenheit an.

Neobeats

    1 Kommentar

  1. Jakob sagt:

    Sehr hilfreiche Informationen. Trotz der Fristverlängerung bis zum 1. August wissen noch nicht alle, was das SEPA Verfahren mit sich bringt, da sind solche Artikel wie hier doch eine sehr große Hilfe, um noch offene Fragen beantwortet zu bekommen.

Schreibe einen Kommentar