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Was ist der Unterschied zwischen Soll- und Istbesteuerung?

Die Wertschöpfung in einem Produktionsprozess wird mit einer Mehrwertsteuer MwSt. (auch Umsatzsteuer genannt) berechnet. Dabei wird immer nur der zusätzlich geschaffene Wert (Mehrwert) besteuert. Gegenwärtig beträgt der Mehrwertsteuersatz in Deutschland 19%. Dabei gibt es für Waren des täglichen Bedarfs (Produkte sind genau festgelegt) einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7%. Die MwSt. ist eine indirekte Steuer, die immer der Endverbraucher mit dem Bruttopreis bezahlt. Die Unternehmen können die MwSt. für eingekaufte Ware als Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen und mit der berechneten Mehrwertsteuer für ihre Endprodukte verrechnen.

Die Umsatzsteuervoranmeldung

Jeder Gewerbetreibende, der nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht, muss beim Finanzamt eine Umsatzsteuer-Voranmeldung einreichen. Je nach Umsatz des Unternehmens wird das monatlich, oder vierteljährlich gefordert. Bei der Umsatzsteuervoranmeldung wird die abgeführte MwSt. für gelieferte Waren gegen die MwSt. für gekaufte Waren und Leistungen gerechnet. Hier gibt es zwei Arten der Besteuerung, die Soll- und Istbesteuerung.

Die Sollbesteuerung

Wenn das Unternehmen zur Sollbesteuerung gegenüber dem Finanzamt verpflichtet ist, muss die Umsatzsteuer für gestellte Rechnungen immer im Folgemonat der Rechnungslegung an das Finanzamt überwiesen werden. Auch wenn der Kunde die Rechnung noch nicht bezahlt hat, ist die auf der Rechnung ausgewiesene MwSt. zu zahlen. Bei einem normalen Zahlungszeitraum von ca. 20 Tagen und einer Verzögerung von 2-3 Tagen für den Geldeingang muss die MwSt. fast immer bezahlt werden, obwohl noch kein Geldeingang für die gestellte Rechnung erfolgte. Für die Unternehmen kann das zu einer erheblichen finanziellen Belastung führen. Allerdings hat der Bundesfinanzhof in einem Urteil vom 24. Oktober 2013 entschieden, dass Unternehmer keine Vorfinanzierung machen müssen, wenn diese sich über mehrere Jahre erstreckt.

Die Istbesteuerung

Wenn für die Firma Istbesteuerung festgelegt wurde, muss die MwSt. erst dann abgeführt werden, wenn der Kunde die Rechnung bezahlt hat und das Geld auf dem Konto eingegangen ist. Damit ist die Istbesteuerung eine wesentlich geringere finanzielle Belastung für die Unternehmen als die Sollbesteuerung. Besonders für Existenzgründer mit noch geringem Kapital ist das von Vorteil. Unternehmen, die im Jahr mit ihrem Nettoumsatz unter 500.000 Euro liegen, können die Istbesteuerung beim Finanzamt beantragen. Auch Unternehmen, die nicht zur Bilanzierung verpflichtet sind, können einen solchen Antrag stellen und den Vorteil der günstigeren Besteuerung nutzen.

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