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Was sind die gesetzlichen Anforderungen an die Buchhaltung?

Die Buchhaltung umfasst ein weitläufiges Themengebiet, dass nicht immer sofort und auf Anhieb verstanden wird. Man muss sich erst einmal mit dem Thema vertraut machen. Eine gute und ordentliche Buchhaltung ist in einer Firma, einem Unternehmen oder in einem Gewerbe das A&O. Für eine gute Buchhaltung gibt es ein paar Anforderungen, die zu beachten sind.

Die einfache Buchführung

Bei der einfachen Buchführung werden hauptsächlich die Bestandskosten aufestellt, so dass man eine Bilanz aufstellen kann. Eine Berechnung von Gewinnen bzw. Einnahmen oder Verlusten bzw. Ausgaben wird hier nicht gemacht. Aus dem Grund reicht sie für den Jahresabschluss der Buchhaltung allein nicht aus. Von der steuerlichen Seite gesehen, ist sie eher unvorteilhaft.

Die doppelte Buchführung

Alle kaufmännischen Unternehmen und Gewerbe sind dazu verpflichtet eine doppelte Buchführung anzufertigen. Das heißt, dass alle Vorfälle sowohl auf der Soll- als auch auf der Habenseite der Konten gebucht werden müssen. Personenhandelsgesellschaften und Kapitalgesellschaften müssen immer eine doppelte Buchführung machen, bei Einzelkaufleuten wird es nach Umsatz berechnet, ob diese eine doppelte Buchführung anfertigen müssen.

Die Buchführung

Die Buchführung muss immer so angefertigt sein, dass man durch sie einen guten Einblick und eine gute Übersicht über alle Geschäftsvorfälle und die aktuelle finanzielle Lage des Unternehmens bekommen kann. Man muss also jede einzelne Bewegung verfolgen und nachvollziehen können. In welcher Form eine Firma diese Buchführung führen und anlegen muss, ist davon abhängig, wie viele Angestellte das Unternehmen hat, wie hoch das Vermögen des Unternehhmens ist und wie viel Umsatz und Gewinn man in dem Unternehmen oder Gewerbe macht. Alle Bücher der Buchführung müssen von dem Unternehmen bis zu 10 Jahre lang aufbewahren und auf Verlangen vorlegen können. Eine Buchführung muss immer übersichtlich und logisch sein und sie muss immer pünktlich fertig gestellt bzw. eingereicht werden. Die Unternehmen, die dazu verpflichtet sind, eine doppelte Buchführung zu machen, sind ebenfalls dazu verpflichtet, zu Beginn ihrer Tätigkeit alle Schulden und Vermögen in einem speziell hierfür angefertigten Verzeichnis anzugeben.

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