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Was ändert sich am Widerrufsrecht für Verbraucher?

Es ist schon sehr komfortabel, im Internet einzukaufen: Einfach klicken, kaufen und die Ware kommt. Wenn sie nicht passt oder doch nicht gefällt, wird die kostenlose Retoure genutzt. Doch damit ist nun Schluss. Verkäufer riskieren Abmahnungen und Käufer müssen sorgfältiger über einen Kauf nachdenken. Schuld daran sind Änderungen im Widerrufsrecht für Verbraucher bei sogenannten Fernabsatzverträgen, die zum 13.06.2014 in Kraft treten und unbedingt umgesetzt werden müssen. Sie betreffen also in erster Linie den Online-Handel und bedeuten für Shop-Betreiber und Händler, dass sie ihre AGB in Sachen Widerrufsbelehrungen bis zum Stichtag überarbeiten und aktualisieren müssen.

Teure Abmahnungen drohen für Verkäufer

Halten sich Verkäufer nicht an die Gesetzesänderungen, können Abmahnungen durch Wettbewerber drohen. Und das kann, wie viele Shopbetreiber und Händler wissen, teuer werden. Neben neuen AGB wird sich aber auch der Versendungsprozess ändern. Konnte der Käufer bislang die Ware einfach kommentarlos zurückschicken, muss er jetzt ein Formular ausfüllen. Das Formular für den Käufer muss bei Versendung der Ware vom Verkäufer beigefügt werden. Für dieses Formular gibt es keine Vorlage, sondern es muss individuell formuliert sein. Der Widerruf muss vom Käufer dann eindeutig erklärt werden. Umgekehrt ist der Online-Händler nun auch dazu verpflichtet, dem Kunden in Textform den Erhalt des Widerrufs zu bestätigen.

Kosten für Rücksendung trägt jetzt der Käufer

Abweichend von der bisherigen Widerrufsbelehrung entfällt mit der Neuerung die 40-Euro-Klausel, wonach der Verkäufer ab einem Warenwert von 40 Euro die Rücksendungskosten tragen muss. Dies entlastet natürlich Händler aus Branchen wie beispielsweise der Bekleidungsindustrie enorm, das Risiko von Verlustgeschäften wird minimiert. Andererseits könnte es auch zu Umsatzeinbußen kommen, weil die Käufer die eventuell anfallenden Rücksendungskosten scheuen und keinen Kauf tätigen. Das Widerrufsrecht ist übrigens nicht mit dem Rückgaberecht zu verwechseln, das es ab dem Stichtag nicht mehr gibt. Es gilt nur noch das Widerrufsrecht, ab Mitte 2014 sogar einheitlich in ganz Europa. Die Widerrufsfrist beträgt, die ordentliche Widerrufsbelehrung vorausgesetzt, zwei Wochen. Vier Wochen sind möglich, wenn nicht unmittelbar nach Vertragsschluss eine Belehrung in Textform vorgelegen hat. Ein komplexes Thema also, für das sich die juristische Überprüfung der AGB sowie der Widerrufsbelehrung empfiehlt.

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