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Wie werden Geschenke an Geschäftsfreunde steuerlich behandelt?

Das Jahresende steht vor der Tür. Für viele Geschäftsbeziehungen bedeutet es, Resümee zu ziehen und sich bei langjährigen und erfolgreichen Geschäftspartnern zu bedanken. Diesen Dank garniert man gern mit kleinen Präsenten, doch was ist unter steuerlichen Gesichtspunkten gestattet?

Geschenke als Betriebsausgaben

Grundsätzlich sind je Geschäftspartner und Jahr Geschenke bis zu einem Wert von 35 Euro netto abzugsfähig. Ist man nicht vorsteuerabzugsberechtigt, darf der Gesamtwert des Geschenks einschließlich Umsatzsteuer 35 Euro nicht übersteigen. Bedingung für die Einbringung als Betriebsausgaben ist zwingend eine ordnungsgemäße Rechnung. Auf der Rechnung muss der Name des Begünstigten vermerkt sein. Gebucht werden diese Rechnungen auf einem separaten Konto wie "Geschenke an Geschäftsfreunde". Die strikte Trennung von anderen Kosten ist unbedingt zu beachten.

Werden die steuerlichen Grundsätze bei der Rechnungslegung nicht beachtet, wie beispielsweise das Übersteigen der Wertgrenze pro Person oder je Wirtschaftsjahr, ist das jeweilige Geschenk insgesamt nicht abzugsfähig. Dagegen zählen Kranzspenden und Zugaben nicht zu den Geschenken und werden deshalb nicht auf das Konto "Geschenke an Geschäftsfreunde" gebucht. Vielmehr wird der Kontenrahmen an dieser Stelle um das Konto "Kranzspenden und Zugaben" erweitert.

Besteuerung höherwertiger Sachgeschenke

Um die Besteuerung für höherwertige Sachgeschenke durch den Empfänger auszuschließen, haben die Unternehmer die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung. Diese liegt bei 30% und bewirkt die Besteuerung mit dem individuellen Steuersatz des Begünstigten. Je Empfänger und Jahr sowie je Einzelzuwendung dürfen 10.000 Euro nicht überschritten werden. Um eine Prüfung zu ermöglichen, ist eine Übersicht dieser Sachzuwendungen anzufertigen.

Bedingungen der Pauschalbesteuerung

Es ist zulässig, die Pauschalierung jeweils gesondert für Zuwendungen an Dritte (z.B. Geschäftspartner und deren Arbeitnehmer) anzuwenden. Wird die Pauschalbesteuerung angewendet, muss der Unternehmer den Begünstigten darüber informieren. Wie diese Information genau durchzuführen ist, wurde nicht vorgegeben. Inwiefern diese pauschalierten Aufwendungen als Betriebsausgabe abgezogen werden können, hängt davon ab, ob die strikte Grenze von 35 Euro je Begünstigtem und Wirtschaftsjahr eingehalten wird. Hierbei bleibt der übernommene Steueranteil unberücksichtigt. Kleinstwerbeartikel (bis 10 Euro) werden nicht besteuert und müssen nicht berücksichtigt werden.

Fazit

Um Präsente zugunsten diverser Geschäftspartner in die Betriebsausgaben einfließen zu lassen, sind die stringenten Vorgaben des Finanzamtes grundsätzlich zu beachten.

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