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Zusammenfassung über das Handels- und Gesellschaftsrecht?

Das Handelsrecht ist das Sonderrecht der Kaufleute. Es gehört zu dem Privatrecht. Für Kaufleute gilt das Handelsgesetzbuch (HGB) vorrangig vor dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Das Gesellschaftsrecht ist ebenso ein Teil des Privatrechts und regelt die Beziehungen zwischen Personen, die sich zu einer Gesellschaft zusammengeschlossen haben, um einen bestimmten Zweck zu verfolgen.