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Checkliste: Unternehmensnachfolge in Baden-Württemberg?

Deutschland altert - und damit auch seine Unternehmer. Daher stehen viele inhabergeführte, meist mittelständische Unternehmen heute vor der Frage, ob und wie es einmal weiter gehen wird, nachdem der Senior die Geschäftsführung verlassen hat. Sofern keine Nachkommen da sind, die in die Fußstampfen der Altvorderen treten können und möchten, dann muss man, im eigenen Interesse, aber auch im Interesse der Mitarbeiter und des Unternehmens selbst, beizeiten Vorsorge treffen. Rein juristisch betrachtet kann eine Unternehmensnachfolge ohnehin nur in strikt eigentümer- oder familiengeführten Betrieben vorkommen.

Eine Unternehmensnachfolge ist also an eine Reihe von Voraussetzungen gebunden: Wie bereits definiert, muss der Betrieb Inhaber- oder familiengeführt sein und der Eigentümer muss aktiv innerhalb der Geschäftsführung tätig sein. Zum anderen muss mit dem Übergang des Eigentumes am Unternehmen auf einen neuen Eigentümer auch die kaufmännische Leitungsfunktion auf diesen neuen Eigentümer übergehen, da ansonsten keine Unternehmensnachfolge gegeben ist. Schließlich muss die Unternehmensnachfolge ihre Gründe ausschließlich in der Natur des bisherigen Eigentümers haben (hohes Alter, Krankheit, etc.), keinesfalls aber in der aktuellen wirtschaftlichen Situation des Betriebes (beispielsweise drohende Insolvenz).

Welche fachlichen und menschlichen Qualifikationen muss nun der Unternehmensnachfolger mitbringen?

An fachlichen Voraussetzungen sollte der neue Eigentümer/Geschäftsführer zweierlei mitbringen. Erstens die fachliche Eignung. Er sollte aus der jeweiligen Branche kommen und diese Profession möglichst von der Pike auf erlernt haben. Ein Tischlerbetrieb sollte also an einen Tischlermeister übergeben werden, denn alles andere trägt bereits die Gefahr des Scheiterns in sich. Sprich: Die notwendigen Markt- und Branchenkenntnisse sollten vorhanden sein. Zweitens sollte der neue Eigentümer die kaufmännische Befähigung zur Betriebsführung nachweisen. Er sollte also nicht vorbestraft sein und sich in allen betriebswirtschaftlichen Dingen, wie kaufmännische Betriebsführung, Kosten- und Leistungsrechnung, Kalkulation, Einkauf, Controlling, Handels-, Wettbewerbs-, Gewerbe- und Arbeitsrecht bestens auskennen. An menschlichen Qualifikationen sollte er die Eignung zur Mitarbeiterführung mit bringen. Dies bedeutet, Vorbild zu sein, seiner Verantwortung und Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeitern stets gerecht zu werden, aber, wenn es erforderlich ist, auch einmal ein deutliches Wort zu sprechen, unpopuläre Entscheidungen zu treffen und dann auch zu diesen Entscheidungen zu stehen.

Wie soll das Unternehmen übergeben werden (Familiennachfolge, Fremdgeschäftsführung, Verpachtung, Verkauf)?

Hierzu ist zunächst zu sagen, dass sowohl Fremdgeschäftsführung und Verpachtung nicht unter die Rubrik Unternehmensnachfolge fallen, denn eine Unternehmensnachfolge schließt immer neben dem Übergang der Leitungsfunktion auch den vollständigen Übergang des Eigentumes am Betrieb mit ein, und da dies im Falle von Fremdgeschäftsführung und Verpachtung nicht gegeben ist, können diese beiden Sonderfälle hier außen vor bleiben. Eine Familiennachfolge stellt den Idealfall der Unternehmensnachfolge dar, wenn beispielsweise das Eigentum am Betrieb und die komplette Leitungsfunktion auf Kinder, Enkelkinder, Nichten oder Neffen übergehen kann, zumal die Senioren dann immer noch als Coaches und Mentoren mit Rat und Tat zur Seite stehen können. Ist diese Möglichkeit nicht gegeben, dann ist, zumal bei fortgeschrittenem Alter und schlechter gesundheitlicher Disposition des Alteigentümers, auch ein Unternehmensverkauf ins Auge zu fassen, der meist schwer fällt, da er den Verlust und die Aufgabe eines oft seit Generationen in familiärem Besitz befindlichen Lebenswerkes impliziert.

Was ist mein Unternehmen wert?

In der betriebswirtschaftlichen Praxis existieren eine Vielzahl simpler Formeln, um den Geldwert eines Unternehmens zu bestimmen und möglichst exakt monetär zu erfassen. Was all diese Formeln nicht vermögen, ist die Bestimmung des ideellen Firmenwertes, des sogenannten "Goodwills", jenes immateriellen Wertes also, der aus der Reputation und den Referenzen des Betriebes erwächst, aus dessen Ansehen bei Lieferanten, Kunden, Geschäftspartnern und Mitarbeitern. Um den kompletten Firmenwert möglichst genau zu ermitteln, sollte man im Interesse der eigenen Sicherheit stets einen kompetenten und sachkundigen Unternehmensberater beauftragen, der die Ermittlung des Firmenwertes vornimmt.

Wann sollte der Alteigentümer das Thema Unternehmensnachfolge angehen?

Hierfür gibt es keine Standardempfehlung. Einer möchte sich mit 60 Jahren aus der Unternehmensführung zurück ziehen, um seinen Lebensabend noch zu genießen. Andere können oder wollen sich, teilweise aus Engagement oder aus falsch verstandener Verantwortung, selbst mit weit über 80 Jahren noch nicht zurück ziehen. Dennoch sollte gelten: sobald der Alteigentümer spürt, dass er den rasanten Veränderungen und Neuerungen seines Marktes (beispielsweise der Computertechnik) nicht mehr gewachsen ist oder sobald sich ernste gesundheitliche Beschwerden einstellen, dann ist es an der Zeit, um loszulassen.

Welche Altersvorsorgemaßnahmen muss man treffen?

Der Alteigentümer hat sich idealerweise nicht auf den Verkaufserlös seines Unternehmens verlassen, sondern er hat bereits in jungen Jahren Vorsorge getroffen. Beispielsweise bestehen bereits Zahlungsansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder aus einer privaten Vorsorge. Daneben existieren idealerweise Immobilieneigentum oder andere Barguthaben und Zahlungsansprüche, auf die sich der Alteigentümer bereits, wenigstens zur Abdeckung seiner monatlichen Grundbedürfnisse, stützen kann. Ist nun der Betrieb veräußert und der Kaufpreis überwiesen, so sollte sich der Alteigentümer beispielsweise von seiner Hausbank vertrauensvoll beraten lassen, um eventuelle Anlageoptionen (denkbar wären unter anderem Rentenfonds) zu besprechen.

Wie findet ein Alteigentümer qualifizierte Berater?

Hier seien kurz und knapp und mit ruhigem Gewissen 2 Institutionen empfohlen. Zunächst der Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI) und speziell für Baden-Württemberg eignet sich eine Beratung bei den Experten der LfK Unternehmensnachfolge, die ihren Sitz in Villingen-Schwenningen haben.

Wie kann die Unternehmensübergabe finanziert werden?

Schließlich steht die Frage im Raum, wie die Unternehmensnachfolge finanziert werden kann. Auch hierzu sollte man zunächst Beratung in Anspruch nehmen. Allerdings sollte man, sofern das Unternehmen verkauft wird, neben den fachlichen und persönlichen Kompetenzen des in Frage kommenden Kandidaten auch auf dessen finanzielle Situation achten. Um den Kaufpreis, die Übergabe und ein späteres Wachstum des Unternehmens mit einem möglichst geringen Fremdkapitalanteil finanzieren zu können, sollte der Käufer über mindestens 10 Prozent des Unternehmenswertes in Form von Eigenmitteln verfügen.

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